Seit 1973 mit Verabschiedung des Arbeitssicherheitsgesetzes müssen sich Betriebe gemäß § 3 ASiG von einem Arbeitsmediziner und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten lassen. 2011 wurde von den Berufsgenossenschaften die DGUV Vorschrift 2 erlassen. Die Vorschrift definiert die Pflichten von Unternehmerinnen und Unternehmern zur betrieblichen Betreuung durch Betriebsärztinnen und ‑ärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit und konkretisiert damit das Arbeitssicherheitsgesetz. Man unterscheidet zwischen einer allgemeinen Grundbetreuung und einer betriebsspezifischen Betreuung, die an die Eigenarten der Unternehmen angepasst wird. Die Grundbetreuung wird je nach Gefährdung in den Betrieben in drei Stufen unterteilt. Die Einstufung wird mit dem WZ2008 Code geregelt und definiert somit die Betreuungszeiten. In der arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung mit dem aktuellen Stand von 2014 werden Vorsorgen in 46 Grundsätzen beschrieben. Grundlage hierfür sind die erstellten Gefährdungsbeurteilungen. Auswahlkriterien werden für jeden Grundsatz in der BGI/GUV-I- 504 beschireben.
Vision der Arbeitsmedizin
Die Arbeitswelt hat sich in den letzten 20 — 30 Jahren nahezu grundlegend verändert. Schwere bis sehr schwere körperliche Belastungen sind durch technische Entwicklungen deutlich verringert worden. Industrie 4.0 ist der nächste Schritt dorthin. Dennoch sind die Menschen nicht gesünder, sondern “anders krank” geworden. Durch den hohen Stand in der Computertechnik sind Auswertungen jeglicher Art in kürzester Zeit möglich, wofür früher das menschliche Hirn “zu Fuß” Jahre gebraucht hätte. Das hat Vor- und Nachteile. Arbeitsverdichtung zum Ziele der Effizienzsteigerung bringt die Menschen auch an den Rand ihrer körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit. “Die Menschen müssen flexibler werden, was Zeit und Wissen betrifft”. Das sind die neuesten Forderungen des Arbeitgeberpräsidenten für die Zukunft. Großkonzerne haben die Gefahr für die Gesundheit ihrer Mitarbeiter erkannt, und — auch aufgrund von Forderungen des Gesetzgebers — viele Maßnahmen zur Gesunderhaltung entwickelt. Eine ganze Menge davon habe ich auf dieser Website vorgestellt.
Meine Vision ist, die “breite Masse” des Mittelstandes von meinen Erfahrungen als Werkarzt in einem Großkonzern profitieren zu lassen. Das ist umso wichtiger, da zur Zeit nicht ausreichend Arbeitsmediziner zur Verfügung stehen, die sich in der Breite um diese Themen kümmern. Nachdem ich seit August 2021 in meiner Hauptbeschäftigung die Freistellungsphase der Altersteilzeit angetreten habe kann ich mich jetzt diesem Thema mehr widmen. Es macht Spass und ist für einen Mediziner eine große Genugtuung, mit einem großen Erfahrungsschatz durch kluge und vorausschauende Maßnahmen die arbeitenden Bevölkerung gesund zu erhalten bzw. deren vielleicht schlechteren Gesundheitszustand wieder zu verbessern. Das möchte ich auch noch über meine gesetzliche Arbeitszeit hinaus tun. Aus dieser Vision heraus habe ich auch das Motto dieser Website ausgesucht:
Lage der arbeitsmedizinischen Praxis
Unsere Praxis liegt ungefähr 1 km vom nordwestlichen Rand der Kernstadt Alsfeld in Reibertenrod. Wir haben unser Haus 1994 erbaut. Durch die Hanglage konnten wir im eigentlichen Kellergeschoß die Praxisräume ebenerdig zur Straße hin einrichten.
Praxisadresse, Telefonnummern, FAX, E‑Mail und Webadresse können sie sich mittels einem QR-Codescanner mit dem unten auf geführten QR-Code direkt in das Adressbuch Ihres Smartphones oder Tablet einlesen.
Praxisräume der arbeitsmedizinischen Praxis
In unserer Praxis haben wir einen Eingangsbereich, eine Anmeldung, ein Wartebereich, ein Sprechzimmer, zwei Untersuchungszimmer und ein Labor.
Team der arbeitsmedinischen Praxis
Dr. med. Klaus Merle
- Arbeitsmedizin und Allgemeinmedizin
- Notfallmedizin, Chirotherapie, Sportmedizin
- Reisemedizin und Präventivmedizin
- Logi – Berater
- Schiffsarzt
Barbara Merle
- Medizinische Fachangestellte
- Praxisorganisation
- Vorsorgeuntersuchungen
- Reisemedizinische Beratung
- Labor
Sprechzeiten der arbeitsmedizinischen Praxis
In unserer Praxis gibt es keine festen Sprechzeiten, Termine können telefonisch oder über unseren Online-Kalender vereinbart werden. Gerne können sie Ihr Anliegen auch über unser Kontaktformular vortragen.
Leistungsspektrum der arbeitsmedizinischen Praxis
In unserer Praxis können wir Ihnen folgende Leistungen anbieten:
Arbeitsmedizin | Reisemedizin |
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Beratung zu allen arbeitsmedizinischen Themenfeldern | reisemedizinische Beratung (Informationsquelle; CRM travel.net) |
Vorsorge- und Eignungsuntersuchung nach G 26.3 (Feuerwehr) | alle reisemedizinischen Impfungen |
Laboruntersuchungen (Labor Mittelhessen) | Gelbfieberimpfung (zugelassene Gelbfieberimpfstelle) |
Fahrerlaubnisverordnung (FeV), Personenbeförderung | Tauchtauglichkeit |
G 20 (Lärm), G 24 (Haut), G 37 (Bildschirm) | Bootsführerschein |
G 35 (Auslandsaufenthalt), G 42 (Infektionsgefahr) | . |
G 25 (Fahr- und Steuertätigkeit), G 41 (Absturzgefahrgefahr) | . |
G 26.1 (Atemschutz Gruppe 1), G 42 (Infektionsgefahr) | . |
Mobile arbeitsmedizinische Praxis
“Die Praxis kommt zum Kunden”
Mit unserem Wohnmobil können wir vorort Sehtest, Hörtest, Lungenfunktion, EKG und Laboruntersuchungen durchführen. Durch den Kühlschrank können Blut und Impfstoffe kühl gelagert werden.
Für Begehungen mit schwierig zu erreichenden Bereichen wie Hochregallager, Außenanlagen, Tanks etc. steht uns eine Drohne zur Verfügung.
Dadurch erspart man sich bei manchen Begehungen umfangreiche Sicherungsmaßnahmen und reduziert die Unfallgefahr durch Abstürze auf null.
Da der Umgang mit Drohnen auch nicht ganz ungefährlich ist hat die BG die DGUV Information 208–058 Hinweise zum sicheren Umgang mit Multikoptern herausgegeben.